LEG Thüringen

Initiativen/ Veranstaltungen

Die Koordinierungsstelle TNA ist zuständig für die Bewertung von Initiativen und geplanten Veranstaltungen.

Als Initiativen werden die Vorarbeiten zu transnationalen und interregionalen Aktionen bezeichnet, die das Zustandekommen einer konkreten Partnerschaftsbeziehung oder Kooperation zum Ziel haben. Die Partnerschaftsbeziehung darf zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht formell bestanden haben.

Veranstaltungen sind insbesondere Informationsveranstaltungen, Erfahrungsaustausche, Tagungen, Seminare, Workshops und Fachkonferenzen zum Aufbau und zur Entwicklung transnationaler und interregionaler Kooperationen. Diese müssen einen Bezug zu den förderfähigen Aktionen aufweisen.

Die Vorschläge für Initiativen und geplante Veranstaltungen sind spätestens vier Wochen vor Beginn des geplanten Vorhabens schriftlich bei der Koordinierungsstelle TNA einzureichen (Förderanfrage). Die Förderanfrage erfolgt formlos, muss aber mindestens enthalten:

  • eine aussagekräftige Beschreibung des Vorhabens (Bezeichnung, Inhalt, Ziele, EU-Bezug) als Vorausschau der geplanten Aktivitäten
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan (insbesondere Kosten für  Auslandsreisen und Beherbergung ausländischer Gäste in Thüringen sind auszuweisen; Veranstaltungskosten, Personalkosten, allgemeine Sachkosten; s. dazu auch das sog. Merkblatt in der Anlage zum Handbuch TNA
  • Angabe der Kooperationsregion(en) und inwieweit bereits Kontakte dorthin bestehen 
  • Angabe der förderfähigen Aktion 
  • Erklärung, dass keine anderweitige Förderung für das Vorhaben in Anspruch genommen wird

Nach Eingang der Förderanfrage fertigt die Koordinierungsstelle TNA ein sog. fachliches Votum an, mit dessen Hilfe die Förderwürdigkeit des Vorhabens hinsichtlich des Thüringer Landesinteresses und der Übereinstimmung mit den Zielen des ESF-OP geprüft wird. 

Das fachliche Votum wird dem Antragsteller übermittelt sowie der GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung, der zwischengeschalteten Stelle ESF in Thüringen, zugeleitet. Im Falle eines positiven fachlichen Votums ist anschließend der Antrag auf Förderung bei der GFAW (Referat 1.4) zu stellen. 

Auslandsaufenthalte

Anfragen zur Förderung einer individuellen Mobilität sind an die Koordinierungsstelle TNA zu richten.

Auslandsaufenthalte von Beschäftigten und Unternehmern sind förderfähig, wenn sie zum Erfahrungsaustausch mit KMU, Hochschulen und Partnereinrichtungen, zur Teilnahme an fachspezifischen Workshops sowie zur Fachkräftegewinnung im europäischen Ausland genutzt werden. Die Aufenthalte sollen grundsätzlich die Dauer von zwei Wochen nicht überschreiten. Der Fördersatz beträgt maximal 80 %.

Bevor eine Anfrage zur Förderung einer individuellen Mobilität gestellt werden kann, ist eine Beratung durch eines der Thüringer Europa-Service-Büros in Anspruch zu nehmen.

Unterlagen zur Anfrage:
Anfrage zur Förderung einer individuellen Mobilität
Übersicht zum Amtlichen Gemeindeschlüssel
Branchenschlüssel

Unterlagen zur Ermittlung der Reisekosten stehen hier zum Abruf bereit.
 

Ihre Ansprechpartner

Lars Wrage

Projektleiter

+49 (0)361 5603 395

E-Mail schreiben

Kathrin Wagner

Projektassistentin

+49 (0)361 5603 394

E-Mail schreiben

Koordinierungsstelle TNA

Abteilung: Stadt- und Regionalentwicklung

Fax: +49 (0)361 5603 336



Im Auftrag des
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

Gefördert durch
Strukturfonds der Europäischen Union in Thüringen