Hinweise zum Antrag auf Mittelabruf
Während der Durchführung Ihres Projekts haben Sie die Möglichkeit, Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen von Mittelabrufen abzurechnen.
Die Koordinierungsstelle TNA übersendet dem Thüringer Projektkoordinator eines jeden EFRE-TNA Projekts in regelmäßigen Abständen den aktuellen Vordruck zum Mittelabruf per e-mail. Aus diesem geht hervor, ab wann und für welchen Zeitraum ein Antrag auf Mittelabruf bei der Koordinierungsstelle TNA eingereicht werden kann.
Der Projektkoordinator leitet den Vordruck an alle Thüringer Projektpartner weiter.
Der Antrag auf Mittelabruf ist von jedem Thüringer Projektpartner separat und ausschließlich in Papierform einzureichen.
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag auf Mittelabruf das von der Koordinierungsstelle TNA zur Verfügung gestellte Formblatt:
Der Stundennachweis ist sowohl von dem jeweiligen Mitarbeiter, als auch von seinem Vorgesetzten persönlich zu unterzeichnen.
Es können nur die tatsächlich abgeleisteten Stunden abgerechnet werden.
Hinsichtlich Dienstreisen können nur diejenigen Stunden, in welchen tatsächlich Projektarbeit geleistet wurde, abgerechnet werden. Die Abrechnung der gesamten Zeit der Abwesenheit wird nicht anerkannt.
Achten Sie besonders darauf, den Stundensatz des jeweiligen Mitarbeiters immer einzutragen. Der Stundensatz errechnet sich wie folgt: Jahresbrutto + Arbeitgeberanteil Sozialversicherung geteilt durch1720 Jahresarbeitsstunden.
Bitte füllen Sie das Formblatt korrekt und vollständig aus, andernfalls kann Ihr Antrag auf Mittelabruf nicht bearbeitet werden.
Förderfähigkeit von Material- und Ausrüstungsgegenständen
Bitte beachten Sie: sofern die Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet werden, ist während der Dauer des EFRE-TNA Projekts nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung (AfA) förderfähig.




