Hinweise zum Verwendungsnachweis
Zwischenverwendungsnachweis
Der Zwischenverwendungsnachweis ist während der Dauer des EFRE-TNA Projekts jährlich durch den Projektkoordinator bei der Koordinierungsstelle TNA einzureichen.
Vordruck zum Zwischenverwendungsnachweis
Die Angaben des darin enthaltenen Sachberichts sollen den Zeitraum der bisherigen Projektlaufzeit mit Stichtag 31.12. eines jeden Jahres umfassen.
Zusätzlich zum Zwischenverwendungsnachweis ist ein Kurzbericht zur Projektarbeit der Kooperationspartner einzureichen, welcher auch eine kurze Darstellung der projektbezogenen Ausgaben der Kooperationspartner beinhaltet. Diese Ausführungen können formlos auf einem gesonderten und von Ihren jeweiligen Kooperationspartnern unterzeichneten Blatt eingereicht werden (ein Blatt pro Kooperationspartner).
Die Thüringer Projektkoordinatoren der EFRE-TNA Projekte sind angehalten, den Zwischenverwendungsnachweis zusammen mit dem Kurzbericht zu den Kooperationspartnern unaufgefordert und termingerecht bei der Koordinierungsstelle TNA einzureichen.
In diesem Zusammenhang bitten wir ebenfalls um Beachtung der Bestimmungen zum Verwendungsnachweis, welcher nach Ablauf der Projektlaufzeit bei der Koordinierungsstelle TNA einzureichen ist.
Der Zwischenverwendungsnachweis ist gemäß Zuwendungsbescheid bis spätestens Ende Februar eine jeden Jahres einzureichen.
Verwendungsnachweis
Vordruck zum Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis (Sachbereicht und zahlenmäßiger Nachweis) ist gemäß Zuwendungsbescheid innerhalb von sechs Monaten nach Projektende einzureichen.
Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung des Zuwendungsbescheids die Zuwendung gem. §§ 49, 49a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann.




