Hinweise zur Zweckbindefrist
Die aus Fördermitteln des Programms EFRE-TNA angeschafften Ausrüstungsgegenstände dürfen nach Abschluss des Projekts für einen Zeitraum von drei Jahren (KMU) bzw. fünf Jahren nicht veräußert werden. Andernfalls können anteilige Fördermittel zurückgefordert werden.




