Antragsteller und Fördersätze
Antragsteller können sein:
- natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen,
- öffentliche und private Bildungseinrichtungen,
- Verbände der Wirtschaft, Kammern, Gewerkschaften, Verbände der Wohlfahrtspflege, die mit Aufgaben der Ausbildung, Berufsbildung, Qualifizierung und Beratung befasst sind,
- Einrichtungen, die mit der Vermittlung von Arbeitskräften, dem Personalaustausch und der Auslandsaufenthaltsvermittlung auf europäischer Ebene betraut sind.
Fördersatz
Im Rahmen des ESF-OP sind ausschließlich solche transnationalen und interregionalen Projekte förderfähig, die sich auf Aktionen der Prioritätsachse E beziehen.
Für Initiativen und Veranstaltungen können Thüringer Projektbeteiligte Zuwendungen aus Mitteln des ESF bis zu einer Höhe von max. 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten.
Für Auslandsaufenthalte können Thüringer Beschäftigte und Unternehmer Zuwendungen aus Mitteln des ESF bis zu einer Höhe von max. 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten.




