LEG Thüringen

Antragsteller und Fördersätze

Antragsteller können sein:

  • natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen, 
  • öffentliche und private Bildungseinrichtungen,
  • Verbände der Wirtschaft, Kammern, Gewerkschaften, Verbände der Wohlfahrtspflege, die mit Aufgaben der Ausbildung, Berufsbildung, Qualifizierung und Beratung befasst sind,
  • Einrichtungen, die mit der Vermittlung von Arbeitskräften, dem Personalaustausch und der Auslandsaufenthaltsvermittlung auf europäischer Ebene betraut sind.

Fördersatz

Im Rahmen des ESF-OP sind ausschließlich solche transnationalen und interregionalen Projekte förderfähig, die sich auf Aktionen der Prioritätsachse E beziehen. 

Für Initiativen und Veranstaltungen können Thüringer Projektbeteiligte Zuwendungen aus Mitteln des ESF bis zu einer Höhe von max. 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten.

Für Auslandsaufenthalte können Thüringer Beschäftigte und Unternehmer Zuwendungen aus Mitteln des ESF bis zu einer Höhe von max. 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten.
 

 

 

Ihre Ansprechpartner

Lars Wrage

Projektleiter

+49 (0)361 5603 395

E-Mail schreiben

Kathrin Wagner

Projektassistentin

+49 (0)361 5603 394

E-Mail schreiben

Koordinierungsstelle TNA

Abteilung: AIC – Akquisition, International und Clustermanagement

Fax: +49 (0)361 5603 336



Im Auftrag des
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie

Gefördert durch
Strukturfonds der Europäischen Union in Thüringen